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Aktuelles

Angabepflichten auf Websites

Wir möchten Sie heute noch einmal auf die Neufassung des TDG mit Wirkung ab 2002 hinweisen:
 
Web-Angebote müssen danach beinhalten:

  • Name und Anschrift des Diensteanbieters, bei juristischen Personen auch der oder die Vertretungsberechtigten,
  • Angaben, wie eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme bzw. unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter möglich ist (wird heutzutage durch Angabe der eMail-Adresse meistens schon erfüllt),
  • gegebenenfalls die Angabe, in welches Handels-, Vereins- oder sonstige Register der Diensteanbieter eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
  • wenn der Anbieter des Teledienstes einer Tätigkeit nachgeht, die einer behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • wenn der Diensteanbieter einer besonders reglementierten Berufsgruppe zugehört, die einer Berufskammer angehört (wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte), Angaben zur dieser Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung des Anbieters und den die Berufsbezeichnung verleihenden Staat sowie die Nennung der jeweiligen besonderen berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind,
  • wenn der Teledienste-Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, muss auch diese angegeben werden.

Nach § 6 TDG müssen sie „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und verfügbar" sein. Also sollten die Daten möglichst von der Startseite aus anwählbar und nicht irgendwo in dem Angebot versteckt sein.
 
Darüber hinaus sollten Sie in Ihren Kontaktformularen darauf hinweisen, dass Sie die Daten, die übermittelt werden, speichern. Mustertext (ohne Gewähr):
 
Datenschutzklausel Hinweis gem. § 33 BDSG: 
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden bei "Ihr Firmenname" gespeichert. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Par. XY).

 
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