Wir
möchten Sie heute noch einmal auf die Neufassung des
TDG mit Wirkung ab 2002 hinweisen:
Web-Angebote müssen danach beinhalten:
- Name und
Anschrift des Diensteanbieters, bei juristischen
Personen auch der oder die Vertretungsberechtigten,
- Angaben, wie eine
schnelle elektronische Kontaktaufnahme bzw. unmittelbare
Kommunikation mit dem Diensteanbieter möglich ist (wird
heutzutage durch Angabe der eMail-Adresse meistens schon
erfüllt),
- gegebenenfalls
die Angabe, in welches Handels-, Vereins- oder sonstige
Register der Diensteanbieter eingetragen ist, und die
entsprechende Registernummer,
- wenn der Anbieter
des Teledienstes einer Tätigkeit nachgeht, die einer
behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde,
- wenn der
Diensteanbieter einer besonders reglementierten
Berufsgruppe zugehört, die einer Berufskammer angehört
(wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte),
Angaben zur dieser Kammer, die gesetzliche
Berufsbezeichnung des Anbieters und den die
Berufsbezeichnung verleihenden Staat sowie die Nennung
der jeweiligen besonderen berufsrechtlichen Regelungen
und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind,
- wenn der
Teledienste-Anbieter eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt, muss auch
diese angegeben werden.
Nach
§ 6 TDG müssen sie „leicht erkennbar, unmittelbar
erreichbar und verfügbar" sein. Also sollten die Daten
möglichst von der Startseite aus
anwählbar und nicht irgendwo in dem Angebot versteckt sein.
Darüber hinaus sollten Sie in Ihren Kontaktformularen
darauf hinweisen, dass Sie die Daten, die übermittelt
werden, speichern. Mustertext (ohne Gewähr):
Datenschutzklausel
Hinweis gem. § 33 BDSG:
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden bei "Ihr
Firmenname" gespeichert. Weitere Informationen erhalten
Sie auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Par.
XY).
Ist Ihre Web-Site nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge?
Dann nehmen Sie Kontakt
zu
uns auf!
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